Liebe Leserinnen und Leser,wenn Sie auch bisweilen das Gefühl haben, dass es sich bei den großen Sportverbänden um rechtsfreie Räume mit ganz eigenen Regeln handelt, gegen die der Einzelne wenig ausrichten kann, dann werden Ihnen zwei Gerichtsurteile aus dem Januar 2019 Mut machen. Das eine ist in der Taekwondo-Community schon relativ bekannt: Am 24. Januar sorgte das Oberlandesgericht München mit seiner Entscheidung dafür, dass die Deutsche Taekwondo Union (DTU) einen 18. Landesverband aufnehmen muss, die Taekwondo Union Nordrhein-Westfalen (TUNRW) – wir berichten darüber ausführlich in der nächsten Ausgabe. Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I vom 29. Januar hingegen wurde in der Öffentlichkeit bislang noch wenig diskutiert. Dabei werden darin bislang klaglos akzeptierte Regelungen innerhalb der DTU grundlegend in Frage gestellt – insbesondere das Verbot gegenüber DTU-Landesverbänden und Prüfern, Kukkiwon-Prüfungen zu veranstalten oder abzunehmen. Lesen Sie mehr über dieses spannende Thema ab Seite 6.
Highlight in sportlicher Sicht waren gleich zwei President’s Cups die am selben Ort und Datum, am 2. und 3. Februar in Sindelfingen, stattfanden: Der für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie der WT President’s Cup Poomsae and Freestyle. Letzterer erwies sich als echter Überraschungserfolg in der Turnierszene und konnte mit starken Leistungen hochkarätiger Teilnehmer überzeugen. Lesen Sie mehr ab Seite 10 und 14. Sibylle Maier |
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Das Inhaltsverzeichnis unserer März-Ausgabe |
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Taekwondo der SportGerichtsurteil zur DTU-Prüfungsordnung European President’s Cup for Children WT President’s Cup Poomsae and Freestyle Mitmachaktion Erfolgreicher Selfmade-Meister Hapkido-Basics Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten Tipps für Vereine und Sportschulen Taekwondo Aktuell Seminar Poomsae Rund um den SportKid’s TA Medienmarkt |
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