Die Unverbesserlichen

Die Geschichte wiederholt sich und die DTU lernt nichts daraus

Prozesse führen, verlieren, weitermachen als sei nichts geschehen – für die Deutsche Taekwondo Union (DTU) scheint dieses Verhaltensmuster inzwischen Normalität. Darf sich ein gemeinnütziger Verband, der sich praktisch ausschließlich über die öffentliche Hand und Mitgliedsbeiträge finanziert, derart beratungsresistent und frei von jeder Einsicht zeigen?

Als die Mitglieder der DTU Anfang 2016 einen Juristen zu ihrem Präsident wählten, erhofften sie sich vielleicht, dass dieser den schon damals schwer angeschlagenen Verband sicher durch schwierige Fahrwasser lenken würde. Das hat sich nicht bestätigt. In der Zwischenzeit war die DTU wiederholt in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, aus denen sie als Verliererin hervorging. Jüngstes Beispiel sind die Auseinandersetzungen um die Aufnahme der Taekwondo Union Nordrhein-Westfalen (TUNRW) in die DTU, die sich über drei Jahre und zwei gerichtliche Instanzen hinzogen.

Die TUNRW wurde Anfang 2016 als Landesverband in Nordrhein-Westfalen gegründet – als zweiter Landesverband neben der bereits existierenden Nordrhein-Westfälischen Taekwondo Union (NWTU). Ein Antrag auf Aufnahme in die DTU wurde Anfang 2017 von der Mitgliederversammlung abgelehnt, darauf entschloss sich die TUNRW zu klagen und gewann in erster Instanz bereits im April 2018. Die DTU ging in Berufung. Ende Januar wies das Oberlandesgericht München nun die Berufungsklage der DTU zurück – diese muss die TUNRW als 18. Verband aufnehmen.

Erhebliche Nachteile geschaffen

Veröffentlichung auf der DTU-Homepage

„Herzlich willkommen TUNRW“ war kurz darauf auf der Homepage der DTU zu lesen. In den Ohren der TUNRW-Vereine dürfte das allerding wie Hohn klingen. Denn die DTU hat seither jedes Gespräch mit dem neuen Verband verweigert. Dabei sollte es hier nicht nur darum gehen, das in den letzten Jahren reichlich zerbrochene Porzellan aus dem Weg zu räumen und einen Weg zur Zusammenarbeit zu finden. Es stehen auch Schadenersatzansprüche im Raum, zum Beispiel wegen Fördermitteln und Sponsorengeldern, die den TUNRW-Vereinen während des unnötigen und unnötig langen Rechtsstreits entgingen. Wenn die DTU sich einer gütlichen außergerichtlichen Einigung weiter entzieht, ist der nächste Rechtsstreit bereits vorprogrammiert: Denn die TUNRW ist dann gezwungen, ihre Ansprüche erneut gerichtlich durchzusetzen. Die Schadenersatzsumme wird in diesem Falle sicher ungleich höher ausfallen als bei einer Einigung am runden Tisch – sie wird sich nach serösen Einschätzungen im sechsstelligen Bereich bewegen. Dazu kommen neue Anwalts- und Gerichtskosten. Dass eine gerichtliche Klärung zu Gunsten der DTU ausfallen würde ist äußerst unwahrscheinlich – immerhin stellte das Oberlandesgericht München in seinem aktuellen Urteil als Aufnahmegrund bereits fest „Der Kläger [TUNRW] hat durch die Nichtaufnahme, wie auch vom Beklagten [DTU] nicht in Frage gestellt, erhebliche Nachteile, insbesondere hinsichtlich der Fördergelder…“ Dies bedeutet auch: Wäre die TUNRW bereits Anfang 2017 oder – nach der Prozessniederlage der DTU in erster Instanz – 2018 aufgenommen worden, hätten ihre Vereine bereits seit ein oder sogar zwei Jahren von den erheblichen Vorteilen einer Mitgliedschaft profitiert.

Vieles war vorhersehbar

Dass es überhaupt so weit kam und dass nun weitere empfindliche Konsequenzen drohen, ist der DTU-Führung anzulasten. Denn das Urteil im Rechtsstreit DTU – TUNRW war alles andere als eine Überraschung. Bereits 2009 klagte sich ein Verband mit Erfolg in die DTU ein, die Taekwondo Union Süd-West (TUSW) mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Auch dieser Rechtsstreit wurde über zwei Instanzen geführt. Die TUSW wurde seinerzeit vom Heidelberger Sportrechtler Dr. Michael Lehner vertreten – wie nun auch die TUNRW . Und in der Tat ähneln sich die Urteile des Oberlandesgerichts München vom 25. Juni 2009 und vom 24. Januar 2019 über weite Strecken, ja sind teilweise sogar identisch – die Argumentation folgt derselben Linie und das Urteil von 2019 zieht das Urteil von 2009 als Referenz heran, was naheliegend ist angesichts der ähnlich gelagerten Thematik.

Im Fokus der Verhandlung am 24. Januar stand vor allem die Aufnahmeordnung, die vom Oberlandesgericht München sowohl in der mündlichen Verhandlung als auch im Protokoll nachzulesen als rechtswidrig und damit nichtig bezeichnet wird. Bereits 2009 war moniert worden, dass das in der Aufnahmeordnung verankerte Ein-Platz-Prinzip nicht diskriminierungsfrei gestaltet ist – also jener Passus, der besagt, dass für den Bereich eines Landessportbundes grundsätzlich nur ein Verband Mitglied der DTU sein kann. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Warum es der DTU nach ihren Erfahrungen mit der TUSW und in einem Zeitfenster von rund zehn Jahren nicht gelang, ihre Aufnahmeordnung und damit einen elementares Regelwerk für jeden Verband so zu formulieren, dass sie im Fall der Fälle hieb und sichtfest ist, bleibt rätselhaft. Zwar wurde das Regelwerk nach den Erlebnissen von 2009 geändert, nämlich dahin, dass neue Kandidaten für eine Aufnahme 2.500 Sportler und 25 Vereine vorweisen müssen. Dabei übersah man aber, dass 11 der vorhandenen 17 Mitgliedsverbände diese Voraussetzungen gar nicht erfüllen. Auf diese Weise werden potenzielle „neue Verbände gegenüber Altmitgliedern, für die diese Mindestzahlen nicht gelten, diskriminiert“ stellte das Oberlandesgericht fest. Gegen die vom Prozessbevollmächtigten der DTU in der mündlichen Verhandlung erbetene Hilfestellung bei der Ausformulierung einer Aufnahmeordnung verwahrte sich das Gericht und gab der DTU mit auf den Weg „Es ist Sache des Beklagten, die Aufnahmevoraussetzungen im Rahmen seiner Satzungsautonomie diskriminierungsfrei auszugestalten.“

Die von der DTU-Mitgliederversammlung am 19. Januar dieses Jahres verabschiedeten neuerlichen Änderungen der Satzung sowie der Aufnahmeordnung sind jedenfalls kein Schritt in die richtige Richtung und würden das Problem – sofern sie umgesetzt werden – nur noch verschlimmern.

Desinformation aus Kalkül

Auffällig an der Entwicklung des Rechtsstreits ist auch, dass die DTU ihre Mitglieder immer wieder falsch informierte. So teilte der DTU Präsident den Mitgliedern nach dem in erster Instanz verlorenen Prozess in einem Informationsschreiben mit, man werde „das vorliegende Urteil des Landgerichts München durch das Oberlandesgericht überprüfen lassen“. Dass es sich bei der Überprüfung um ein kostspieliges und langwieriges Berufungsverfahren handelt, wird an keiner Stelle erwähnt. Als Rechtfertigung dient die völlig aus der Luft gegriffene Behauptung, die Begründung des Landgerichts München I sei „relativ oberflächlich und kurzgehalten. Das Urteil lässt sich nur dann halten, wenn man alles sehr formal betrachtet, keinen Blick hinter die Kulissen wirft und nicht tiefer in die Materie einsteigt. Das Oberlandesgericht wird sich viel gründlicher mit dem Fall befassen als die erste Instanz, was aufgrund der vorliegenden Faktenlage auch notwendig erscheint“. Diese und viele weitere Behauptungen der DTU wurden von der Realität vollständig entkräftet.

Darüber, warum sich die DTU auf den von Anfang an relativ aussichtslos erscheinenden Rechtsstreit einließ und diesen durch die zweite Instanz verzögerte, lässt sich nur spekulieren. Ein Grund dürfte sicherlich die Tatsache sein, dass der Präsident der NWTU – also des Konkurrenzverbandes der TUNRW in Nordrhein-Westfalen – zugleich Vizepräsident in der DTU ist. Durch die Aufnahme der TUNRW in die DTU muss er nun Ansehen, Einfluss und Fördermittel auf Landesebene mit dieser teilen. Dass er seine Position und seine Beziehungen in der DTU nutzte, um die unliebsame Konkurrenz so lange wie möglich zu verhindern, liegt nahe. Offen ist außerdem die Frage, wie es nun weitergehen soll. Wie wird die DTU mit dem drei Jahre lang bis aufs Blut bekriegten Verband umgehen, den sie nun als vollwertiges Mitglied in ihren Reihen begrüßen muss? Wird das Präsidium der DTU seine Niederlage eingestehen, das Gespräch suchen und sich auf seine Verpflichtungen an der Spitze eines Monopolverbands besinnen, der auch unbequeme Mitglieder nicht benachteiligen darf? Die Zeichen dafür stehen schlecht. Unter der momentanen Führung wird die DTU wohl ein zutiefst gespaltener Verband bleiben.

DTU in der Verantwortung
Dr. Michael Lehner im Interview

Der Heidelberger Sportrechtler Dr. Michael Lehner vertrat die TUNRW. Für diese Aufgabe war nicht nur prädestiniert, weil er vor rund 10 Jahren bereits der TUSW zur DTU-Mitgliedschaft verholfen hat. Er ist dem Taekwondo auch persönlich verbunden: Er ist Mitglied im Juridical Committee von World Taekwondo, Chairman des Juridical Committee von World Taekwondo Europe und Vizepräsident der TUNRW.

TA: Herr Dr. Lehner, die TUNRW hat der DTU eine Frist bis zum 4. März gesetzt, um auf ein Gesprächsangebot einzugehen. Wie war die Resonanz?

Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner / Heidelberg

Dr. Michael Lehner: Die DTU hat darauf nicht reagiert, was mir unverständlich ist. Hinter vorgehaltener Hand hat sie die TUNRW wohl als illoyal bezeichnet, um ihr Verhalten zu begründen – ein Vorwurf, den ich scharf zurückweisen muss. Illoyal gegenüber zahlreichen Sportlern an der Basis im Lager der TUNRW und gegenüber ihren eigenen Mitgliedern hat sich die DTU verhalten – sie hat mit ihren Aktionen beiden Seiten geschadet. Positiv ist zu erwähnen, dass die DTU das Urteil des Oberlandesgerichts unmittelbar nach der Verkündung und damit vor Rechtskraft anerkannt und den Mitgliedern die Aufnahme der TUNRW mitgeteilt hat.

TA: Das Oberlandesgericht hat eine Revision nicht zugelassen – ist das Urteil damit nicht sofort rechtskräftig?

Dr. Michael Lehner: Theoretisch ist in diesem Falle eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, die hier aber aussichtslos gewesen wäre. Das Oberlandesgericht hat ja nur anerkannte Rechtsgrundsätze auf den Einzelfall angewendet – deshalb ist es rechtens, eine Revision auszuschließen. Es gibt zum Beispiel gar keinen Zweifel, dass das Einplatzprinzip diskriminierend angewendet wurde und dass die Satzung der DTU rechtlichen Anforderungen nicht genügt. Das Argument der DTU, des habe sich um eine schwierige Rechtslage gehandelt, ist nicht zutreffen.

TA: Haben Sie versucht, die DTU auch außerhalb des Gerichtssaals anzusprechen und von ihrer Fehleinschätzung zu überzeugen?

Dr. Michael Lehner: Die DTU-Verantwortlichen haben ja immer drauf beharrt, dass die TUNRW nach Rechtsgrundsätzen nicht aufzunehmen ist. Ich habe in vielen persönlichen Briefen versucht, zu erklären, dass sie damit falsch liegen. Ich glaube aber gar nicht, dass es sich auf Seiten der DTU hier um eine falsche Einschätzung handelte. Die Sachlage war so eindeutig und der gegnerische Anwalt ist ein ausgewiesener Sportrechtler, so dass ich mir eine Rechtsirrtum nicht vorstellen kann. Eher denke ich, dass die DTU das Verfahren sehenden Auges unnötig verschleppt hat, um die Aufnahme der TUNRW so lange wie möglich zu verzögern. Sie hat meiner Meinung nach ihren Mitgliedern nicht die Wahrheit gesagt und Erfolgsaussichten vorgegaukelt, die wissentlich nicht gegeben waren.

TA: Damit hat sie für den Verband hohe Kosten verursacht.

Dr. Michael Lehner: Ja, und die Prozesskosten werden dabei, so wie es momentan aussieht, der geringere Teil sein. Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen wäre und die DTU-Führung ihre Mitglieder richtig beraten hätte, wäre die TUNRW schon Anfang 2017 in die DTU aufgenommen worden. Da ihr dies verweigert wurde, hatte sie erhebliche Nachteile, insbesondere auch finanzieller Art durch entgangene Fördermittel und andere Zuwendungen. Die Frist für eine einvernehmliche Einigung ist, wie oben erwähnt, am 4. März verstrichen. Wir sind deshalb gezwungen der Rechtsweg zu beschreiten. Der Schaden wird dabei seriös und detailliert berechnet. Ich gehe von einer Summe im sechsstelligen Bereich aus.

TA: Die DTU wird es vermutlich so darstellen, dass die TUNRW, kaum aufgenommen, schon wieder Ärger macht. Haben Sie davor keine Angst?

Dr. Michael Lehner: Nein. Die TUNRW ist bereit, sich als ein loyales Mitglied der deutschen Taekwondo-Familie zu beweisen und mit der DTU am runden Tisch zu verhandeln. Niemand würde dort auf den letzten Euro beharren. Aber die TUNRW kann ihren Mitgliedern auch nicht zumuten, nach drei beschwerlichen Jahren jetzt mit leeren Händen da zu stehen. Für einen Neuanfang als vollwertiges DTU-Mitglied werden Mittel benötigt. Wie wir alle wissen, haben die TUNRW-Vereine einiges in Kauf genommen, um zu ihrem Verband zu stehen. Ich erinnere nur an die enttäuschten Kinder, denen man bei der deutschen Meisterschaft 2017 praktisch die Türe vor der Nase zugeschlagen hat. Die TUNRW-Sportler waren gezwungen über befreundete Vereine zu starten, ihre Prüfer mussten auf ihre Prüferlizenzen verzichten und vieles mehr. Es kann nicht so sein, dass die TUNRW-Mitglieder nach langem Ringen vor Gericht Recht bekommen haben und jetzt die Fehler des DTU-Präsidiums ausbaden müssen.

TA: So eine Schadenersatzsumme ist im DTU-Haushalt sicher nicht eingeplant – wo sollte das Geld denn herkommen?

Dr. Michael Lehner: Das zu klären ist Sache der DTU-Führung. Man kann erwarten, dass ein Präsidium, das eine derart falsche Strategie gefahren ist, persönlich für seine Handlungen einsteht. Das müsste jeder Vorstand eines Unternehmens ebenfalls tun und irgendwann ist der Punkt gekommen, an dem man sich auch in einem Sportverband nicht mehr auf die Ehrenamtlichkeit herausreden kann. Wer über Jahre hinweg die staatlichen Gerichte beschäftigt und sich teure Rechtsberater leistet, kann sich in der Schuldfrage nicht darauf berufen, dass man ja nur Ehrenamtler ist. Umso weniger verstehe ich, dass es nun ganz so aussieht, als ob es mit einer Prozessnotwendigkeit weiter geht. Das zeigt, dass die DTU-Führung nichts gelernt hat – die Erfahrungen haben wohl einfach noch nicht weh genug getan.

TA: Um noch einmal auf den Prozess selbst zurück zu kommen. Erneut spielte dabei die DTU-Aufnahmeordnung eine Rolle. Außerdem hat die DTU ihre Aufnahmeordnung während des laufenden Verfahrens noch geändert, ebenso die Satzung in dem Bereich, in dem es um die Aufnahme geht. Wie beurteilen sie das?

Dr. Michael Lehner: Diese Änderung in letzter Sekunde und angesichts der sicheren Niederlage – niemand konnte erwarten, dass das Oberlandesgericht anders entscheidet – zeigt erneut, dass die DTU nicht darauf aus ist, das Kriegsbeil zu begraben. Die DTU-Mitglieder sollten sich vor Augen halten, dass ein bundesweit beachtlicher Kartellsenat die alte Aufnahmeordnung für nichtig erklärt hat – und umso mehr Versuche, diese noch zu verschärfen. Das Präsidium steht jetzt in der Pflicht, den unter falschen Voraussetzungen gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung zu korrigieren. Das Vertrauen der Mitglieder auf rechtlich angemesse Aussagen der DTU-Führung wurde hier erneut missbraucht. Wenn die DTU die rechtswidrigen Beschlüsse umsetzt und die Satzungsänderung beim Registergericht eintragen lässt, befürchte ich weitere Rechtsstreitigkeiten, die letzten Endes den inneren Zerfall des Verbands weiter vertiefen werden.

TA: Das Gericht bezeichnete insbesondere die Aufnahmevoraussetzung von 2.500 Mitgliedern und 25 Vereinen als diskriminierend, da der Großteil der Bestandsverbände diese Voraussetzung nicht erfüllt. Wie könnte denn eine diskriminierungsfreie Aufnahmeordnung aussehen?

Dr. Michael Lehner: Eine Regelung über die Mitgliederzahlen ist in der DTU kaum möglich, da sie – anders als die Mehrheit der Dachverbände – über wenige sehr große und wenige zahlenmäßig sehr kleine Mitglieder verfügt. Deshalb wird nichts anderes Übrig bleiben, als in dieser Hinsicht nur die Mitgliedschaft in einem Landessportbund vorzuschreiben. Die Landessportbünde fordern ja ihrerseits ein bestimmtes Quorum, das sich dann auch an der Größe der jeweiligen Bundesländer orientiert. Die Mitgliedschaft in der DTU wäre dann also bereits vorab reguliert. In NRW wäre das Mindestquorum für eine Mitgliedschaft im Budo Dachverband zum Beispiel 1.500 Sportler und 25 Vereine – und das wäre dann auch der Maßstab für einen neuen Verband aus diesem Bundesland.

TA: Was würden Sie der DTU in ihrer jetzigen, recht verfahrenen Situation darüber hinaus raten?

Dr. Michael Lehner: Kurz zusammen gefasst: Rückbesinnung auf den Verbandszweck, der bekanntermaßen unter anderem lautet „die  DTU erstrebt die Einigkeit aller Taekwondo-Sportler in unserem Lande“; Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die von den TUNRW-Vereinen erlittenen Nachteile; keine weiteren unsinnigen Prozesse; Verzicht auf Umsetzung respektive Korrektur der rechtswidrigen Ordnungs- und Satzungsänderung und Formulierung einer neuen, rechtskonformen Aufnahmeordnung. Als loyales DTU-Mitglied wird die TUNRW immer bereit sein, ihren fachlichen Beitrag zu leisten.

TA: Ihr Engagement im Rechtsstreit um die Aufnahme der TUNRW ist beendet. Wie geht es für Sie persönlich in Sachen Taekwondo nun weiter?

Dr. Michael Lehner: In der Tat hoffe ich, dass mein rechtlicher Sachverstand in diesem Bereich nicht mehr benötigt wird. Momentan freue ich mich vor allem auf die Weltmeisterschaft in Manchester, die für mich ein willkommenes Gegengewicht zu der von Verbandspolitik geprägten letzten Zeit ist. Ausdrücklich hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch auf das Engagement des Weltverbands World Taekwondo, der eine tolle Strategie entwickelt hat, weltweit benachteiligten Menschen, insbesondere auch Kindern und Jugendlichen, zu helfen. Für mich sind das absolute Leuchtturmprojekte im internationalen Sport und wenn ich zukünftig hier eine Beitrag leisten könnte, wäre es mir das Liebste.
Daneben finde ich es, auch im Hinblick auf die olympische Zukunft des Taekwondo, sehr wichtig, den Sport national und international zu bündeln und insbesondere World Taekwondo und die International Taekwondo Federation unter einem Dach zusammen zu bringen. Auch in diesem schwierigen aber unverzichtbaren Prozess würde ich mich gerne einbringen.

TA: Dankeschön für dieses Gespräch.